Fressen, Kunst und Puderquaste

Das kann ja heiter werden

Die deutsche Bloggerszene ist in Aufruhr. Während Kyrill sich europaweit an Dächern und Bäumen verging, verabschiedete der deutsche Bundestag klammheimlich ein neues Gesetz über die Telemedien in dem es heißt:

…Einige von ihnen (Blogschreiber) werden künftig rechtlich wie Journalisten behandelt. Jeder, der eine Internetseite betreibt, die “nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken” dient, muss zukünftig nicht nur ein Impressum auf seiner Seite platzieren. Handelt es sich um ein “journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot”, müssen die Autoren sogar die gleichen Sorgfaltspflichten erfüllen, die bereits jetzt für tagesschau.de und andere Nachrichtenseiten gelten. Ihre Betreiber sind künftig dazu verpflichtet, alle Einträge auf der Webseite auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Sie können zudem zu Gegendarstellungen verdonnert werden oder eine saftige Abmahnung erhalten, wenn Werbung und redaktioneller Inhalt vermischt werden…

Via Tagesschau

Wo bitte schön liegt die Grenze zwischen “familiären und persönlichen Zwecken” und journalistischem Beitrag? Wenn man den Gedanken noch etwas weiter verfolgt, stellt sich die Frage der Meinungsfreiheit. Wo bitte schön ist die abgeblieben? Wie gut dass ich in Luxemburg lebe wo Gesetzesmühlen deutlich langsamer arbeiten, was nicht heisst dass ich naher Zukunft nicht auch ein Impressum einfügen muss.
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1 Kommentar

  1. Jan

    Danke für den Trackback!

    Schön, dass es bei Euch in Luxemburg noch nicht so weit gekommen ist. Bin mal gespannt, wie es bei uns so weiter geht. Einige Leute wollen wegen dem TMG eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Dann können sich die Gerichte damit befassen.

    Ich bin zuversichtlich, dass es in den nächsten 20 Jahren zu einer Lösung kommt 🙂

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